Projekt „Catch & Release“

 

Heute stellen wir Euch das neueste Projekt „Catch and Release“ vor.

Hierbei handelt es sich um eine Aktion des Landestierschutzverbandes Hessen e.V., der Gelder zur Verfügung stellt, um verwilderte Hauskatzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen.

Zusatzleistungen wie entflohen, entwurmen oder andere nötige Behandlungen werden vom Tierheim Beuern übernommen.

Die Abwicklung übernehmen Vereine der jeweiligen Regionen in Zusammenarbeit mit Tierärzten.

 

Was bedeutet Catch and Release?

Es handelt sich dabei um das Einfangen von verwilderten Katzen z. B. durch Anfüttern oder das Fangen mit sogenannten Lebendfallen, das darauffolgende Kastrieren sowie Kennzeichnen und je nach Tier (Geschlecht, Gesundheitszustand, etc.) das Zurücksetzen an den Ort wo es gefangen wurde.

Man kann somit die unkontrollierte Vermehrung der freilebenden Tiere eindämmen, Krankheiten reduzieren und allgemein das Katzenelend auf deutschen Straßen mindern.

Eine kontinuierliche Kastration dieser Tiere hat bereits vielerorts eine Besserung der Gesamtsituation und der dort lebenden Tiere gebracht. Auch die Kennzeichnung der Tiere ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit. Wir setzen die Tiere zwar wieder zurück, entledigen uns aber nicht unserer Verantwortung. Die Tiere werden auf uns registriert und können so im Notfall immer wieder dem Tierheim zugeordnet und versorgt werden.

 

Wie ist der Ablauf?

  • Kontaktaufnahme mit uns ist über die eigens eingerichtete Hotline unter 05662-4009342 (Anrufbeantworter) oder die Email: catch-and-release@tierheim-beuern.com möglich.
  • Teilen Sie uns bitte mit:
  1. Ihren Namen
  2. Ihren Wohnort (die Aktion ist unabhängig von unseren Fundtiervertragsgemeinden und wird im gesamten Bereich Hessen Nord stattfinden)
  3. Ungefähre Anzahl der Tiere
  4. Eine Telefonnummer und einen Zeitpunkt zu der wir Sie telefonisch gut erreichen können

 

  • Was passiert dann?
  1. Wir besprechen telefonisch die Einzelheiten
  2. Wir planen einen Tag für die Fangaktion, wenn Sie selber nicht mithelfen möchten/können, schicken wir geschulte Mitarbeiter/Ehrenamtliche
  3. Alle Daten zu den Tieren werden aufgenommen und in eine Datenbank eingetragen
  4. Die Tiere werden ins Tierheim gebracht und dort versorgt
  5. Nach erfolgter Kastration und Kennzeichnung (Mikrochip + Tätowierung im Ohr) bringen wir die Tiere zum Fangort zurück
  6. Es entstehen Ihnen keine Kosten!

 

Allgemeine Zusatzinfos:

Die Tiere werden alle individuell betreut und versorgt.

Bedeutet, die Tiere werden nicht am Kastrationstag wieder rausgesetzt, sondern erst nach medizinischer Nachsorge (Kater ca. 2 Tage und Katzen bis zu 7 Tagen), sollten andere gesundheitliche Gründe gegen ein Zurücksetzen sprechen, so werden die Tiere erst nach einer kompletten Genesung wieder freigelassen. Katzen, die bereits tragend sind, verbleiben bis nach der Aufzucht der Jungtiere in unserer Obhut und werden erst dann kastriert und gekennzeichnet zurückgebracht. Sollten sie sich in der Zwischenzeit an Menschen gewöhnt haben, werden Sie wie ihre Jungtiere in ein Zuhause vermittelt.

 

Liebe Tierschutzkollegen, auch Ihr könnt Euch gerne an uns wenden und an der Aktion teilnehmen. Je nach Entfernung (die Aktion findet im gesamten Bereich Hessen Nord statt) und Anzahl der Tiere können wir individuelle Ablaufmöglichkeiten besprechen und Kontakte weitergeben.

 

Bedingungen wären:

 

  1. Ihr müsst die Fangaktion selbstständig planen und durchführen
  2. Die Daten zum Fundort und den jeweiligen Tieren müssen festgehalten werden
  3. Die Versorgung nach der Kastration oder auch das Aufnehmen evtl. tragender Tiere sollte über eure Kapazitäten weitestgehend ermöglicht werden (Je nach Besatz helfen wir auch gerne)
  4. Die Rückführung der Tiere und Registrierung läuft über Euch/Euren Verein
  5. Die Abstimmung mit einem eurer Tierärzte ist möglich, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung über uns (wegen der Rechnungserstellung) oder einer separaten Abwicklung und Rechnung auf Euren Verein (wir stellen gerne Kontakt für euch her)

 

Anbei der Link des Landestierschutzverbandes Hessen e.V. zur „Zulässigkeit des Betreibens von Katzenfallen im Hinblick auf das Jagdrecht und das Tierschutzrecht“

https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/Zul%C3%A4ssigkeit%20Katzenfallen%20Jagd-%20und%20Tierschutzrecht.pdf

 

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