Tierheim Beuern Informiert!
Neues aus der Hundehalterverordnung ab dem 01.01.2022
Mit dem Jahreswechsel trat eine neue Auflage der Tierschutzhundeverordnung in Kraft. Folgend die markantesten Änderungen im Überblick:
- Hunde mit Qualzuchtmerkmalenunterliegen dem Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
- Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
- Die Anwendung von Stachelhalsbändern und jeglichem schmerzhaften Mittel sind bei Ausbildung, Erziehung und Training verboten!
- Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten. Ein Züchter bzw. eine Betreuungsperson in der gewerbsmäßigen und auch privaten „Hobby“ Hundezucht darf nicht mehr als drei Würfe gleichzeitig betreuen und muss mindestens vier Stunden täglich mit den Welpen verbringen.
- Hundetransport: Auch für den Transport der Hunde innerhalb Deutschlands wurden neue Regeln aufgestellt: Dies betrifft hauptsächlich lange Transporte im Sommer. Hundetransporte innerhalb Deutschlands müssen, ab dem Jahr 2022, bei einer Außentemperatur von mehr als 30ºC innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
Stückchen für Stückchen für mehr Lebensqualität.