Immer wieder gibt es Unsicherheiten, wenn jemand ein Tier findet: Wohin mit dem Tier? Wer ist zuständig - das Tierheim, die Gemeinde oder die Polizei?
Wer ist verantwortlich?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§965-987 BGB) gilt ein gefundenes Tier als Fundsache. Das bedeutet: Grundsätzlich ist die Gemeinde zuständig und muss dafür sorgen, dass Fundtiere nach §2 des Tierschutzgesetzes artgerecht untergebracht werden. Viele Gemeinden haben diese Aufgabe an Tierschutzvereine und Tierheime übertragen.
Fundtiere innerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs
In unserem Fall haben wir diese Aufgabe für die 16 nachfolgend genannten Städte und Gemeinden übernommen:
- Bad Zwesten
- Edermünde
- Felsberg
- Fritzlar
- Fuldabrück
- Gudensberg
- Guxhagen
- Knüllwald
- Körle
- Malsfeld
- Melsungen
- Morschen
- Niedenstein
- Schauenburg
- Spangenberg
- Wabern
Wenn Sie in einer dieser Städte ein Tier gefunden haben, rufen Sie uns unter 05662 6482 an.
Außerhalb unserer Erreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle:
- Polizei Fritzlar: 05622 99 66 0
- Polizei Melsungen: 05661 70 89 0
- Polizei Homberg: 05681 77 40
- Autobahnpoilzei Baunatal: 0561 94 89 00
Fundtiere außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs
Haben Sie ein Tier in einer anderen Gemeinde als den oben genannten, gefunden, wenden Sie sich an das für den Fundort zuständige Ordnungsamt. Ist dieses nicht erreichbar, hilft die nächstgelegene Polizeistation. Dort werden die wichtigsten Daten erfasst und die Unterbringung organisiert. Manchmal wurde das Tier bereits als vermisst gemeldet und kann direkt von seiner:seinem Besitzer:in abgeholt werden.
Verletztes Fundtier
Wenn Sie ein verletztes Tier finden, bringen Sie es direkt in die nächste Tierarztpraxis, damit es versorgt wird. Nach der Notfallbehandlungen wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt, das die weiteren Schritte in die Wege leitet.
Warum diese Bürokratie?
Das Wohl eines Tieres ist ohne Zweifel das Wichtigste. Dennoch ist es notwendig, Zuständigkeiten klar einzuhalten. Leider kommt es bei der Abgabe gefundener Tiere immer wieder mit Behörden zu Streitfragen hinsichtlich Verantwortlichkeiten. An dieser Frage hängen finanzielle Konsequenzen, die für uns als Tierheim wichtig sind, um unsere Tierschutzarbeit langfristig finanzieren zu können.