Viele Tierhalter:innen fragen sich, was nach dem eigenen Tod mit ihrem Haustier passiert. Mit einem Testament können Sie Klarheit schaffen und die Versorgung ihres Tieres über Ihre eigene Lebenszeit hinaus regeln. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Tier durch die gesetzliche Erbfolge nicht optimal versorgt wissen.
Zusätzlich bietet ein Testament die Chance, einen Tierschutzverein zu bedenken und damit einen grundsätzlichen Beitrag zum Tierwohl zu leisten. Dies hilft, unsere Arbeit langfristig zu finanzieren und Tieren auch zukünftig helfen zu können.
Unser Verein "Ein Heim für Tiere" e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass er von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit ist. Sollten Sie den Verein in Ihrem Testament bedenken, kommt Ihr gesamtes Erbe bei unseren Tieren an.
Falls Sie sich vor so einem wichtigen Schritt ein Bild davon machen möchten, wie die Tiere bei uns versorgt werden, melden Sie sich gerne.