Immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen tierlieben Menschen, die ein gefundenes Tier zu uns ins Tierheim bringen möchten, dem Tierheimpersonal und den Mitarbeitern der umliegenden Gemeinden. Ihnen möchten wir mit diesem Beitrag den Weg eines Fundtieres vom Fundort zum Tierheim erläutern.
Fundtiere – Wer ist eigentlich zuständig?
Fundtiere unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965-984 BGB). Die Bestimmungen für Fundsachen sind für Tiere entsprechend anzuwenden. Danach sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und nach § 2 des Tierschutzgesetzes artgerecht unterzubringen.
Allerdings besteht die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, diese Aufgabe an Dritte, wie etwa den Tierschutzverein zu übertragen.
In unserem Fall haben wir diese Aufgabe für die 16 nachfolgend genannten Städte und Gemeinden übernommen:
Bad Zwesten | Edermünde | Felsberg |
Fritzlar | Fuldabrück | Gudensberg |
Guxhagen | Knüllwald | Körle |
Malsfeld | Melsungen | Morschen |
Niedenstein | Schauenburg | Spangenberg |
Wabern |
Finden Sie ein Tier (Hund, Katze, Kleintier) aus diesen Städten und Gemeinden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (05662 6482).
Rufen Sie außerhalb unserer Erreichbarkeit an, finden Sie anbei die Telefonnummern der umliegenden Polizeidienststellen:
Polizei Fritzlar | 05622 99 66 0 |
Polizei Melsungen | 05661 70 89 0 |
Polizei Homberg | 05681 77 40 |
Autobahnpolizei Baunatal | 0561 94 89 00 |
Beim Auffinden eines Tieres aus nicht gelisteten Städten und Gemeinden muss folgender bürokratischer Weg eingehalten werden:
Wenn Sie ein Tier finden, egal wo, so wenden Sie sich bitte an die für den Fundort zuständige Ordnungsbehörde. Sollte die Ordnungsbehörde nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeistation. Manchmal liegt sogar schon eine Vermisstenanzeige vor und der Besitzer kann sein Tier direkt abholen.
Beim Ordnungsamt erfolgt die Aufnahme der Daten:
- Welches Tier?
- Wo und wann gefunden?
- Von wem gefunden?
Das Ordnungsamt nimmt dann Verbindung mit unserem Tierheim auf und regelt die weitere Unterbringung des Fundtieres.
Verletztes Fundtier – was muss ich tun?
Wenn Sie ein verletztes Tier auffinden, wenden Sie sich umgehend an die nächste Tierarztpraxis und lassen Sie lebenserhaltende und schmerzlindernde Maßnahmen durchführen. Nach Abschluss der Notversorgung wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt, welches dann die weiteren Schritte zur Versorgung und Unterbringung des Tieres einleitet.
Warum so kompliziert?
Jeder Tierfreund wird denken, dass die Bürokratie in solch einem Fall doch zweitrangig ist. Leider kommt es aber bei der Abgabe eines gefundenen Tieres immer wieder zu der Streitfrage mit den Behörden, ob es sich um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt.
Ferner möchten wir darüber informieren, dass folgende Städte und Gemeinden, für die wir zuständig sind, eine Kastrations- und/oder Kennzeichnungspflicht für Katzen eingeführt haben:
(die jeweilige Katzenschutzverordnung ist nach Anklicken der Datumsanzeige sichtbar)
Städte und Gemeinden | Kastrationspflicht ab | Kennzeichnungspflicht ab |
---|---|---|
Edermünde | – | 01.12.2016 |
Felsberg | 01.10.2016 | 01.10.2016 |
Fuldabrück | 24.01.2020 | 24.01.2020 |
Guxhagen | ||
Körle | 01.01.2017 | 01.01.2017 |
Malsfeld | 01.10.2016 | 01.10.2016 |
Melsungen | 01.10.2016 | 01.10.2016 |
Morschen | 01.10.2016 | |
Niedenstein | 01.11.2016 | 01.11.2016 |
Spangenberg | 01.10.2016 | 01.10.2016 |