Warum wird bei Adoption eines Tieres eine Vermittlungsgebühr erhoben?
- Deckung laufender Kosten
Vermittlungsgebühren tragen dazu bei, die laufenden Kosten für den Unterhalt des Tierheims zu decken. Dazu gehören Futter, Personal, Strom, Wasser, Müllgebühren u.v.m.
Insbesondere die medizinischen Ausgaben für unsere Tiere sind erheblich. Zu den laufenden Kosten wie bspw. regelmäßige Impfungen, Entwurmungen und tierärztliche Check-Ups, fallen je nach individuellem Bedarf eines Tieres weitere an. Einige Tiere müssen gechippt und kastriert werden, andere benötigen eine Operation.
- Schutz vor unüberlegter Anschaffung
Wer ein Tier adoptiert, übernimmt Verantwortung. Die Vermittlungsgebühr macht bewusst, dass eine Adoption nicht leichtfertig erfolgen darf und der Unterhalt – Futter, Tierarztkosten, Steuern, Zubehör, Versicherungen, etc. – eines Tieres mit Kosten verbunden ist. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Vermittlungsgebühr aufzubringen, bitten wir Sie, Ihren Wunsch nach Haltung eines Tieres kritisch zu überdenken.
Vermittlungsgebühren
Beachten Sie, dass es in einigen Fällen, z.B. bei Rassetieren oder älteren Tieren, zu Abweichungen von den folgend genannten Vermittlungsgebühren kommen kann.
Hunde | |
Hunde (ab 1 Jahr) | 300 € |
Junghunde (bis 1 Jahr) | 350 € |
Katzen | |
Katzen (kastriert) | 130 € |
Kitten (unkastriert) | 80 € |
Kastrationskautionen für Kitten* | |
Weiblich | 50 € |
Männlich | € |
* Die Kastrationskaution überweisen wir Ihnen nach Vorlage der Kastrationsbescheinigung zurück.
Kleintiere | |
Kaninchen kastriert | 60 € |
Kaninchen unkastriert | 50 € |
Meerschweinchen | 30 € |
Wellensittich | 20 € |
Es sind noch Fragen zum Thema Vermittlungsgebühr offen? Schreiben Sie uns eine Email an info@tierheim-beuern.com